Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO)
Wann du das Schreiben brauchst, was hineingehört und ein ausformuliertes Muster – mit einem Tipp öffnest du es vorausgefüllt und speicherst es als PDF.
Werkzeug: Brief nach DIN 5008
Wann brauchst du dieses Schreiben?
Du willst wissen, welche Daten eine Firma, ein Verein oder eine Behörde über dich speichert – etwa nach Werbung, die du nie bestellt hast, oder vor einer Kündigung. Nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung hast du einen Anspruch auf Auskunft und eine Kopie deiner Daten. Gründe musst du nicht nennen.
Die Stelle muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten; in schwierigen Fällen kann sich die Frist um bis zu zwei Monate verlängern, das muss sie dir aber mitteilen.
Das gehört hinein
Deine Angaben, mit denen man dich findet: Name, Anschrift, Kundennummer, E-Mail
Die Bitte um Bestätigung, ob Daten verarbeitet werden
Die Punkte aus Art. 15: Zwecke, Kategorien, Empfänger, Speicherdauer, Herkunft, automatisierte Entscheidungen
Die Bitte um eine Kopie der Daten
Frist: ein Monat
Musterschreiben
Jana Beispiel
Lindenstraße 12
66111 Saarbrücken
030 23125 015 · jana.beispiel@example.com
Muster Shopping GmbH
Datenschutzbeauftragte
Handelsweg 3
20095 Hamburg
Saarbrücken, TT.MM.JJJJ
Auskunft nach Art. 15 DSGVO – Kundennummer 5544-21
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, ob Sie personenbezogene Daten über mich verarbeiten. Falls ja, bitte ich um Auskunft nach Art. 15 DSGVO über diese Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die Empfänger, die geplante Speicherdauer, die Herkunft der Daten und darüber, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfindet.
Außerdem bitte ich um eine Kopie der Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO, gern als PDF per E-Mail an jana.beispiel@example.com.
Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb eines Monats nach Eingang dieses Schreibens. Zu meiner Identifizierung: Bei Ihnen bin ich unter der Kundennummer 5544-21 und der E-Mail-Adresse jana.beispiel@example.com registriert.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Beispiel
Absender, Empfänger und Nummern sind erfunden. Ersetze sie durch deine Angaben – im Werkzeug ist alles schon eingetragen.
Wichtig zu wissen
- Die Auskunft ist kostenlos. Für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
- Schick die Anfrage an den Datenschutzbeauftragten oder die Adresse, die in der Datenschutzerklärung genannt ist. Eine E-Mail ist zulässig.
- Kommt keine oder eine unvollständige Antwort, kannst du dich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.
Keine Rechtsberatung: Die Vorlage zeigt einen üblichen Aufbau. Fristen und Formvorschriften hängen von deinem Vertrag und deinem Fall ab. Wenn viel auf dem Spiel steht, lass dich beraten – etwa von einer Verbraucherzentrale, deiner Gewerkschaft, einem Mieterverein oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
Häufige Fragen
Darf die Firma meinen Ausweis verlangen?
Nur wenn sie begründete Zweifel an deiner Identität hat. Dann kann sie zusätzliche Angaben verlangen. Eine Ausweiskopie solltest du nur geschwärzt schicken (alles außer Name, Anschrift und Gültigkeit).
So verschickst du es
Verschick wichtige Schreiben so, dass du den Zugang beweisen kannst – zum Beispiel per Einwurf-Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung. Heb eine Kopie und den Beleg auf.